1998 zugelassen

Rechtsanwaltskammer Hamm 

Rechtsanwältin aus Münster

Erst zuhören.
Dann handeln.

Kerstin Horstmann — Ihre Rechtsanwältin in Münster.

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Meine
Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete Sie in meinen Tätigkeitsschwerpunkten – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei ist es mir wichtig, rechtliche Konflikte wenn möglich frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sollte ein gerichtliches Verfahren dennoch notwendig werden, stehe ich Ihnen loyal und kompetent zur Seite.

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Familienrecht

Trennung, Scheidung, Sorgerecht – wenn das Leben sich grundlegend verändert, braucht es mehr als juristisches Fachwissen. Ich begleite Sie einfühlsam und lösungsorientiert durch alle familienrechtlichen Fragen.

  • Scheidung & Scheidungsfolgen (auch als Onlinescheidung)
  • Unterhalt (Ehegatten & Kinder)
  • Sorge- & Umgangsrecht
  • Eheverträge & Zugewinnausgleich

Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag – Ihr Arbeitsplatz betrifft Ihre Existenz. Ich kenne beide Seiten des Arbeitsverhältnisses und verrete Sie wirkungsvoll als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber.

  • Kündigungsschutz & Kündigungsschutzverfahren
  • Abmahnungen & Aufhebungsverträge
  • Arbeitsverträge & Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsansprüche & Überstunden

Marken- & Urheberrecht

Ich schütze, was Sie geschaffen haben – national und europäisch, im Wettbewerb und im E-Commerce. Von der Markenanmeldung bis zur Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

  • Markenanmeldung (Wort- & Bildmarken)
  • Abmahnungen im Auftrag des Urhebers
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen
  • Schadensersatz & einstweilige Verfügungen

Vertragsrecht

Ein fairer Vertrag schützt beide Seiten – ein schlechter Vertrag kostet. Ich entwerfe, prüfe und verhandle Verträge aller Art und setze Ihre Ansprüche im Streitfall konsequent durch.

  • Vertragsentwurf & AGB-Gestaltung
  • Prüfung & Anpassung bestehender Verträge
  • Einforderung von Mängelbeseitigung & Schadensersatz
  • Kündigung & Abwehr unberechtigter Forderungen

Werkvertragsrecht

Beim Werkvertrag zählt das Ergebnis – nicht nur die Bemühung. Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten rund um Bauprojekte, Handwerkerleistungen und andere Werkverträge – auf Unternehmer- wie auf Bestellerseite.

  • Entwurf & Prüfung von Werkverträgen
  • Eintreibung ausstehender Werklohnforderungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Mängelbeseitigung & Nachbesserung

Inkasso

Offene Forderungen kosten Zeit, Nerven und Geld. Ich treibe Ihre Ansprüche effizient und konsequent ein – mit dem Gewicht eines Anwaltsschreibens, das Inkassobüros schlicht nicht haben.

  • Anwaltliches Mahnschreiben
  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids
  • Zwangsvollstreckung & Insolvenzforderungen

Rechtsanwältin aus Überzeugung.

Seit 1998 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen – und ich habe in dieser Zeit viel gelernt: dass gute Rechtsberatung bedeutet, wirklich zuzuhören. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation zu verstehen, erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten in klarem Deutsch und begleite Sie mit Überzeugung – ob in einem kurzen Beratungsgespräch oder einem jahrelangen Verfahren.

Seit 2024

Geschäftsansässig Im Derdel 11a, 48161 Münster

2008-2015

2. Juristisches Staatsexamen

Zulassung als Rechtsanwältin

Seit 1998

Selbstständig mit eigener Kanzlei

1995–1998

Referendariat, Landgericht Dortmund

1995

1. Juristisches Staatsexamen

2001–2006

Studium, Universität Münster

Rechtswissenschaften

Was kostet ein Anwalt?

Ich weiß, dass die Kostenfrage oft das erste ist, was Sie beschäftigt – und völlig zu Recht. Deshalb kläre ich Sie vorab transparent über alle voraussichtlichen Gebühren auf. In vielen Fällen tragen nicht Sie, sondern die Gegenseite – oder der Staat – die Kosten.

Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf 190 € begrenzt (zzgl. Auslagen und MwSt.). Beauftragen Sie mich anschließend mit Ihrer Interessenvertretung, werden die Kosten der Erstberatung vollständig angerechnet. Vorgespräche zur Abklärung, ob anwaltliche Hilfe sinnvoll ist, sind grundsätzlich kostenlos.

Gewinnen Sie Ihren Prozess, trägt der Gegner die gesetzlichen Anwaltsgebühren – auch bei Unfallschäden oder Schuldnern in Verzug zahlen Sie am Ende oft nichts. Sind Sie rechtsschutzversichert, kläre ich für Sie, ob Deckungsschutz besteht. Bei geringem Einkommen prüfe ich, ob Beratungshilfe (außergerichtlich, Eigenanteil 15 €) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich, Staat übernimmt alle Kosten) in Frage kommt.

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG und dem Gegenstandswert der Angelegenheit – über die voraussichtlichen Kosten kläre ich Sie vorab auf. Darüber hinaus sind in bestimmten Fällen ein Erfolgshonorar (bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit) sowie eine Stundenabrechnung möglich. Sprechen Sie mich einfach an.

Ihr Anliegen hat einen kurzen Weg

Sie haben eine rechtliche Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie mir – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Persönlich, nicht automatisiert.

Kontaktformular

Das sagen meine Mandanten

Rechtliche Anliegen sind oft mit Unsicherheit und Druck verbunden – ich nehme mir die Zeit, die jeder Fall braucht. Dass meine Mandanten sich dabei gut aufgehoben fühlen, ist mir genauso wichtig wie das Ergebnis.

AB

Frau Horstmann wurde mir selbst von einem guten Geschäftsfreund empfohlen und ich würde Sie definitiv jederzeit weiterempfehlen. Sie stellt die richtigen Fragen und weiß immer exakt was zu tun ist. Sehr erfahren und professionell organisiert. Besten Dank!

TH

Frau Horstmann hat mein Unternehmen bereits in mehreren Inkassoangelegenheiten betreffend Werkvertragsrecht vertreten. Unsere Angelegenheiten wurden jeweils zügig und mit vollem Erfolg bearbeitet. Frau Horstmann ist kompetent und freundlich.

TB

Wir möchten uns sowohl bei Fr. Horstmann, wie auch bei Ihrem Team bedanken. Von der ersten Minute bis zum Ende waren sie nicht nur schnell, sondern hatten ein offenes Ohr, Ideen und konnten diese gezielt umsetzen. Gerne empfehlen wir Sie weiter. Vielen Dank